Zulassungsvoraussetzungen

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung nach der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer. Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in ist danach unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum Steuerfachangestellten: Mindestens dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwalts-fachangestellte/r, Industriekaufmann/-frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, Bankkaufmann/-frau): Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens acht Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes.
  • Wer die Voraussetzungen zur Steuerberaterprüfung erfüllt.
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