Steuerberaterprüfung - Wichtige Informationen

Die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg war im Jahr 2008 letztmalig für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und deren Durchführung zuständig.

Mit dem Achten Steuerberatungsänderungsgesetz wurde die Zuständigkeit ab 01. Januar 2009 auf die Steuerberaterkammern der Länder übertragen.

Die Steuerberaterprüfung bleibt zwar eine Staatsprüfung, wird aber ab dem 01. Januar 2009 von den Kammern durchgeführt.

Termine der Steuerberaterprüfungen 2012 - 2017

Die schriftlichen Prüfungen finden wie folgt statt:

2012:  09. - 11.10.2012
2013:  08. - 10.10.2013
2014:  07. - 09.10.2014
2015:  06. - 08.10.2015
2016:  11. - 13.10.2016
2017:  10. - 12.10.2017

Die mündlichen Prüfungen finden regelmäßig im Folgejahr in der Zeit von Anfang Januar bis Anfang März statt.

Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen möchte.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Zulassungsantrag spätestens am 30.04. des jeweiligen Prüfungsjahres bei der Steuerberaterkammer Hamburg eingegangen sein muss (Ausschlussfrist).

Eine Bestätigung Ihres Antrages schicken wir Ihnen möglichst zeitnah zu.

Bitte sehen Sie von Anrufen bezüglich des Einganges Ihres Antrages ab.

Alle Zulassungsbescheide werden spätestens im August des jeweiligen Prüfungsjahres - verschickt.

Bitte sehen Sie von Anrufen bezüglich des Datums des Postausgangs der Zulassungsbescheide ab.

Die Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung beträgt € 1.000. Der Betrag ist unter Angabe von Vor- und Zuname der Bewerberin/des Bewerbers – wie er auch im Antrag steht - und unter Angabe des Stichwortes „Steuerberaterprüfung“ bei der Steuerberaterkammer Hamburg, Hamburger Sparkasse, Konto-Nr. 1001 223 146, BLZ 200 505 50 zu entrichten.

Die Zahlungsfrist hierfür ist der 31. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen möchte.

Die Gebühren für die Verfahren nach dem Steuerberatungsänderungsgesetz gliedern sich wie folgt:  

Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
€    200
Prüfungsgebühr
€ 1.000
Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
€    200
Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung
€    200
Antrag auf Zulassung zur Prüfung in Sonderfällengem. § 37 a StBerG
€    200

Die Gebühren sind unter Angabe des Vor- und Zunamens des Antragsstellers auf das Konto der Steuerberaterkammer Hamburg zu entrichten:

Hamburger Sparkasse
Konto-Nr. 1001 223 146
BLZ 200 505 50