Steuerberaterprüfung - Wichtige Informationen

Termine der Steuerberaterprüfungen 2013 - 2019
 

Die schriftlichen Prüfungen finden wie folgt statt: 




2013:    08. - 10.10.2013
2014:    07. - 09.10.2014
2015:    06. - 08.10.2015
2016:    11. - 13.10.2016
2017:    10. - 12.10.2017
2018:    09. - 11.10.2018
2019:    08. - 10.10.2019


Die mündlichen Prüfungen finden regelmäßig im Folgejahr in der Zeit von Anfang Januar bis Anfang März statt.

Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen möchte.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Zulassungsantrag spätestens am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres bei der Steuerberaterkammer Hamburg eingegangen sein muss (Ausschlussfrist).

Die Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung beträgt € 1.000. Die Zahlungsfrist (Ausschlussfrist) hierfür ist der 31. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen möchte.

Die Gebühren für die Verfahren nach dem Steuerberatungsänderungsgesetz gliedern sich wie folgt:  

Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
€    200
Prüfungsgebühr
€ 1.000
Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
€    200
Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung
€    200
Antrag auf Zulassung zur Prüfung in Sonderfällengem. § 37 a StBerG
€    200

Bei der Entrichtung der Gebühren auf das Konto der  

Steuerberaterkammer Hamburg

Hamburger Sparkasse
Konto-Nr. 1001 223 146
BLZ 200 505 50

sind der Name und Vorname des Antragstellers sowie der jeweilige Verwendungszweck anzugeben.