Steuerberaterprüfung - Wichtige Informationen
Termine der Steuerberaterprüfungen 2013 - 2019
Die schriftlichen Prüfungen finden wie folgt statt:
| 2013: 08. - 10.10.2013 2014: 07. - 09.10.2014 2015: 06. - 08.10.2015 2016: 11. - 13.10.2016 2017: 10. - 12.10.2017 2018: 09. - 11.10.2018 2019: 08. - 10.10.2019 |
Die mündlichen Prüfungen finden regelmäßig im Folgejahr in der Zeit von Anfang Januar bis Anfang März statt.
Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen möchte.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Zulassungsantrag spätestens am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres bei der Steuerberaterkammer Hamburg eingegangen sein muss (Ausschlussfrist).
Die Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung beträgt € 1.000. Die Zahlungsfrist (Ausschlussfrist) hierfür ist der 31. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen möchte.
Die Gebühren für die Verfahren nach dem Steuerberatungsänderungsgesetz gliedern sich wie folgt:
| Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung | € 200 |
| Prüfungsgebühr | € 1.000 |
| Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft | € 200 |
| Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung | € 200 |
| Antrag auf Zulassung zur Prüfung in Sonderfällengem. § 37 a StBerG | € 200 |
Bei der Entrichtung der Gebühren auf das Konto der
Steuerberaterkammer Hamburg
Hamburger Sparkasse
Konto-Nr. 1001 223 146
BLZ 200 505 50
sind der Name und Vorname des Antragstellers sowie der jeweilige Verwendungszweck anzugeben.