Gesetzliche Aufgaben

Die Steuerberaterkammer         Hamburg ist die Berufskammer der in Hamburg zugelassenen Steuerberater,         Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Sie ist eine         Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufgaben der         Steuerberaterkammern sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.

Der Kammer         obliegt die gesetzliche Aufgabe, die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren         und die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen.         Die Kammer behandelt auch Anfragen, z.B. wenn diese Auskünfte zu Gebührenabrechnungen         ihrer steuerlichen Berater wünschen. Mit Hilfe ihrer Kartei kann die Kammer         anfragenden Steuerpflichtigen auch Kammermitglieder mit Fremdsprachenkenntnissen         bzw. mit besonderen Kenntnissen auf Spezialgebieten des Steuerrechts oder         in bestimmten Wirtschaftsbranchen benennen.

Darüber         hinaus ist die Steuerberaterkammer Hamburg zuständige Stelle in Fragen         der Berufsbildung der Steuerfachangestellten. So werden die in Hamburg         für diesen Ausbildungsberuf abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge         bei der Kammer registriert. In dieser Funktion führt die Steuerberaterkammer         Hamburg auch die Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten sowie         die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in durch.