Einrichtung weiterer besonderer elektronischer Steuerberaterpostfächer (beSt) für weitere Beratungsstellen
Ab Juli 2023 wird es möglich sein, für jede im Berufsregister der Steuerberaterkammer Hamburg eingetragene weitere Beratungsstelle einer Kanzlei bzw. einer Berufsausübungsgesellschaft ein weiteres besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) einzurichten. Ab Juni 2023 können Sie mit dem beigefügten Formular die Einrichtung bei der Steuerberaterkammer Hamburg veranlassen; die Postfächer werden dann von der Bundessteuerberaterkammer eingerichtet und können ab dem 01. Juli 2023 in Betrieb genommen werden.