18.09.2026

Geldwäscheprävention: AMLA-Konsultation zur Risikobewertung von Steuerberatern (RTS Risk)

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS) zur Bewertung des Risikoprofils von Verpflichteten des Nichtfinanzsektors durch. Die Konsultation richtet sich auch an Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und läuft bis zum 27. September 2026.

Der RTS soll künftig die Methodik vorgeben, nach der die Steuerberaterkammern das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko ihrer Mitglieder bewerten und einer Risikoklasse zuordnen. Hierzu sollen in regelmäßigen Abständen verschiedene Daten bei den Berufsangehörigen erhoben werden.

Aus Sicht der Steuerberaterkammern bestehen insbesondere Bedenken hinsichtlich

  • des erheblichen Umfangs der vorgesehenen Datenerhebung,
  • teilweise für Steuerberater nicht einschlägiger Datenpunkte,
  • zu niedriger Schwellenwerte für eine vereinfachte Bewertung kleiner Kanzleien,
  • des damit verbundenen zusätzlichen Bürokratie- und Verwaltungsaufwands sowie
  • der vorgesehenen kurzen Bewertungsintervalle.

Als Berufsangehörige können Sie sich unmittelbar an der Konsultation beteiligen. Alternativ können Sie Ihre Hinweise und Anregungen direkt an die Bundessteuerberaterkammer (berufsrecht@bstbk.de) senden. Die Fragebögen der AMLA stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung: https://www.amla.europa.eu/policy/public-consultations/consultation-draft-rts-assessment-inherent-and-residual-risk-profile-obliged-entities-non-financial_en

Auch politische Vertreter ansprechen
Wir bitten unsere Mitglieder zudem, sich mit diesem Anliegen an ihre Bundestagsabgeordneten und/oder die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wenden. Auch auf politischer Ebene muss deutlich werden, welche Folgen die derzeit vorgesehenen Vorgaben für den steuerberatenden Berufsstand und insbesondere für kleine und mittlere Kanzleien hätten.

Die zentrale Botschaft lautet: Wirksame Geldwäscheprävention ja – aber keine unverhältnismäßige Massendatenerhebung und keine bankähnlichen Anforderungen für Steuerberatungskanzleien.

Unterstützung durch die Steuerberaterkammer
Um Ihnen die Beteiligung zu erleichtern, stellen wir Ihnen im geschützten Mitgliederbereich unserer Internetseite unter der Rubrik Geldwäschegesetz folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Muster zur Beantwortung der AMLA-Konsultation aus Sicht der Berufsträger und
  • Musterschreiben an Bundestags- und Europaabgeordnete.
  • Liste der Abgeordneten

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit und beteiligen Sie sich. Nur wenn der Berufsstand seine praktischen Erfahrungen jetzt deutlich einbringt, besteht die Chance, unverhältnismäßige Bürokratie zu verhindern, bevor sie verbindlich wird.

Die Steuerberaterkammern sowie die Bundessteuerberaterkammer werden sich an der Konsultation sowie der öffentlichen Anhörung beteiligen.