13.11.2023

Verpflichtende Registrierung beim goAML-Portal der FIU bis zum 01.01.2024

Steuerberater/innen als Verpflichtete i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 12 Geldwäschegesetz (GwG) müssen sich bei dem von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) betriebenen elektronischen Meldeportal goAML unter https://goaml.fiu.bund.de/Home bis zum 01.01.2024 registrieren.

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass zu diesem Zweck auf vorgenannter Homepage auf der rechten Seite oben der Button „Registrieren“ zu nutzen und dort die Option „als Verpflichteter oder Meldebehörde“ auszuwählen ist. Sodann kann die Registrierung durch Eingabe der Daten vorgenommen werden.

Aufgrund einzelner Aufforderungen der FIU an sich registrierende Steuerberater/innen, dass diese eine Gewerbeanmeldung nachreichen sollten, hat sich die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit der FIU dahingehend ausgetauscht, welche Unterlagen im Rahmen der Registrierung eingereicht werden müssen.

Im Ergebnis dessen ist man darüber übereingekommen, dass Steuerberater/innen, wenn sie ordnungsgemäß in das Steuerberaterverzeichnis eingetragen sind, weder eine Gewerbeanmeldung noch einen Nachweis ihrer Zulassung bei der FIU einzureichen haben. Zur Identifikation reicht es aus, dass die erste Seite des Personalausweises übersandt wird. Die FIU gleicht dann von Amts wegen die Personalien mit dem Steuerberaterverzeichnis ab und fordert nur bei Unstimmigkeiten weitere Nachweise von Verpflichteten an.

Nach Auskunft der FIU wurden sämtliche mit der Registrierung beschäftigten Mitarbeiter aktuell geschult, sodass es keine widersprüchlichen Aussagen hierzu geben dürfte. Die FIU weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass aufgrund der aktuell sehr hohen Anzahl der Registrierungen aus allen Branchen des Nichtfinanzsektors Fehler passieren können. Betroffene Berufsträger können sich dann einfach per E-Mail an die FIU wenden und auf die oben dargestellte Sachlage hinweisen.

Abschließend teilen wir mit, dass die FIU in den kommenden Tagen einen FAQ-Katalog zur Registrierung veröffentlichen und die von dem Berufsstand gestellten Fragen beantworten wird.

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