Online-Befragung der Angehörigen der steuerberatenen Berufe 2025/2026 durch die Landessteuerverwaltungen
Der Staatssekretär im BMF, Herr Dr. Rolf Bösinger, hat mit Schreiben vom 19. August 2025 die BStBK darüber informiert, dass die Landessteuerverwaltungen ab dem 1. Oktober 2025 eine bundesweite Online-Befragung für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe starten werden. Eine Erstinformation durch das BMF war bereits anlässlich des letzten Gesprächs der Präsidenten der Steuerberaterkammern mit den Steuerabteilungsleitern von Bund und Ländern am
26. Februar 2025 erfolgt.
Die Befragung dient der Messung und Bewertung der Zieldimension „Bürgerorientierung“, als eine von vier Zieldimensionen im Zielsystem der Steuerverwaltung. Mit der Befragung soll ein möglichst repräsentatives Feedback zur praktischen Arbeit der Finanzämter eingeholt werden.
Durch die Analyse der Befragungsergebnisse erhofft sich die Steuerverwaltung wertvolle Erkenntnisse und Steuerungsimpulse.
Die Befragung richtet sich an Angehörige der steuerberatenden Berufe im gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme des Landes Hessen. Die Befragung findet im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 statt. Für die Befragung wird die Internetseite www.ihr-finanzamt-fragtnach.de freigeschaltet. Der Fragebogen umfasst 28 Fragen zu verschiedenen Themengebieten. Der sog. Kern-Fragebogen ist zur internen Verwendung beigefügt. Der Kern-Fragebogen enthält die Fragen, die in allen Ländern gestellt werden. In einzelnen Ländern können darüber hinaus noch Zusatzfragen gestellt werden, die die spezifische Situation des Landes berücksichtigen. Die Steuerberater können bis zu drei verschiedene Finanzämter bewerten. Die Beantwortung eines Fragebogens wird eine Zeit von etwa zehn Minuten beanspruchen.
Nach Abschluss der Befragung Ende September 2026 werden die Ergebnisse landesintern als
auch länderübergreifend ausgewertet und anschließend veröffentlicht.
Wir möchten Sie bitten, Ihre Kammermitglieder über die bevorstehende Befragung zu informieren und sie dazu ermutigen, daran teilzunehmen.
Informationen der Bundessteuerberaterkammer vom August 2025