31.08.2026

Unternehmensnachfolge – KfW erweitert den möglichen Antragstellerkreis

In den nächsten Jahren steht bei einer Vielzahl von Unternehmen eine Nachfolge an. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird es immer schwieriger, den Nachfolger in der eigenen Familie zu finden. Mitarbeiter, die sich für eine Übernahme des Unternehmens interessieren, scheitern teilweise an der Finanzierung der Übernahme. Für solche Situationen gibt es nun eine neue Unterstützung.

Der ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP: European Recovery Programme) ermöglicht KMU, Einzelunternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Nachfolgen mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 25 Millionen Euro. Zum 1. September 2026 nimmt die KfW eine Erweiterung der antragstellenden Personen bei Übernahme eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen vor:

Neben geschäftsführenden Gesellschaftern, die mindestens die letzten beiden Jahresabschlüsse in dem zu übernehmenden Unternehmen verantwortet haben, sind zusätzlich qualifizierte interne Mitarbeitende zugelassen. Diese müssen seit mindestens drei Jahren in einer verantwortlichen Position im Unternehmen tätig sein und aus dem Unternehmen heraus eine Unternehmensnachfolge anstreben. In den genannten Fällen bleibt oder wird der Antragsteller mit Durchführung des Vorhabens geschäftsführender Gesellschafter in diesem Unternehmen und verfügt über einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist ein Stimmenanteil anderer Gesellschafter, der autonome Satzungsänderungen ermöglicht.

Information der Bundessteuerberaterkammer vom August 2026