Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)

Der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz FAIT, ist eine neue Fortbildung, die zukünftig von den Steuerberaterkammern angeboten wird. 

In der „Dreiecksbeziehung“ zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen die Fachassistenten über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem Kanzleiinhaber zu steuern. Gesamtziel der Fortbildung ist es, dass Kanzleimitarbeiter Steuerberater bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen können. Diese speziell fortgebildeten Mitarbeiter liefern der Kanzlei somit einen hohen Mehrwert.

In fachlicher Hinsicht sollen mit der FAIT-Prüfung Kenntnisse insbesondere in der Automatisierung vermittelt, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) angewendet oder Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen) beurteilt und entwickelt werden. Die wesentliche Grundlage stellt dafür das Abgaben- und Verfahrensrecht dar. Der Vermittlung und Vertiefung von entsprechenden Kenntnissen kommen daher ein besonderer Stellenwert zu.

Der FAIT richtet sich an Steuerfachangestellte, die mindestens ein Jahr in einer Steuerberaterkanzlei gearbeitet haben, über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen und ihre IT-Kompetenzen ausbauen möchten. Gute Kommunikationsfähigkeiten sind ebenfalls von Vorteil. Auch Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums mit mindestens einem Jahr Erfahrung auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens können die Prüfung ablegen. Der FAIT ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberaterkammern, wie den Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG), Rechnungswesen und Controlling (FARC) bzw. Land- und Forstwirtschaft (FALF) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar.

Die Prüfung zum FAIT gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Hierbei wird das Erlernte zur abgaben- und verfahrensrechtlichen Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse, zur Automatisierung, zu digitalen Arbeitsabläufen in der Kanzlei sowie im Mandatsverhältnis und der Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten abgefragt.

Zusammengefasste Informationen finden Sie auch in unserem FAQ-Katalog.

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