Antragstellung
Über das Antragsportal der Steuerberaterkammern können Sie alle online verfügbaren Leistungen der Steuerberaterkammer beantragen.
Auch den Antrag auf Zulassung zum/zur Steuerfachwirt/- in können Sie über das Antragsportal stellen.
Alternativ ist eine Antragstellung weiterhin per PDF-Formular möglich.
Arbeitgeberbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Zulassung).
Die Anmeldefrist zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/-in endet am 30. September des jeweiligen Prüfungsjahres (Ausschlussfrist).
Für Prüfungswiederholer besteht bis 30.09.2025 die Möglichkeit, auf Antrag, die Wiederholungsprüfung nach altem Recht abzulegen. Hierfür reicht ein formloser Antrag, der zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in innerhalb der Anmeldefrist eingereicht wird.
Wir empfehlen einen Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum Steuerfachwirt/-in zu besuchen.
Folgende Institute bieten Vorbereitungskurse an:
Lehrgangswerk Haas GmbH & Co. KG
https://www.lwhaas.de/
Steuerrechts-Institut KNOLL GmbH
https://www.knoll-steuer.com/
Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG
https://www.endriss.de/
GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH
https://gfs-steuerfachschule.de/
Es handelt sich lediglich um Fortbildungsinstitute welche der Steuerberaterkammer Hamburg bekannt sind.