Steuerberaterprüfung – Wichtige Informationen


Termine der Steuerberaterprüfungen 2025 – 2030

Die schriftlichen Prüfungen finden an folgenden Terminen statt:

2025
07. bis 09. Oktober

2026
06. bis 08. Oktober

2027
05. bis 07. Oktober

2028
10. bis 12. Oktober

2029
09. bis 11. Oktober

2030
08. bis 10. Oktober

Die mündlichen Prüfungen finden regelmäßig im Folgejahr in der Zeit von Anfang Januar bis Anfang März statt.

Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung können erst ab dem 1. Januar des Prüfungsjahres gestellt werden. Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am
30. April
des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen möchte.

Steuerberaterprüfung jetzt auch in digitaler Form

Erstmalig haben die Kandidatinnen und Kandidaten in Hamburg im Jahr 2026 die Möglichkeit, die Klausuren der Steuerberaterprüfung 2026/2027 in digitaler Form zu schreiben.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG.

Wer sich nicht hierfür entscheidet, schreibt in diesem Jahr die Klausuren wie bisher noch in analoger Form.

Anträge sind über das Antragsportal der Steuerberaterkammern (https://stbk-antragsportal.de/) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim Antragsportal nur mit Personalausweis und Bund-ID möglich ist. Stellen Sie deshalb rechtzeitig sicher, dass die Online-Funktionen Ihres Personalausweises freigeschaltet sind.

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag auf Zulassung zur Prüfung an der hierfür vorgesehenen Stelle im Antragsformular an, ob Sie die Klausuren in digitaler Form schreiben möchten.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2026 bis spätestens 30. April 2026 eingereicht sein muss (Ausschlussfrist).

Ihre Entscheidung in Ihrem Antrag auf Zulassung zur Prüfung darüber, ob Sie die Prüfung digital oder analog schreiben möchten, ist verbindlich. Ein Wechsel zwischen digital und analog an einzelnen Prüfungstagen ist nicht möglich.

Die Prüfung der Anträge beginnt ab März 2026.

Eine Bestätigung über den Eingang des Antrags wird nicht versandt. Die rechtzeitige Zahlung der Zulassungsgebühr (die Sie im Zweifel über den Bankbeleg nachweisen können) wird als rechtzeitige Antragstellung akzeptiert. Bitte sehen Sie von fernmündlichen Rückfragen oder schriftlichen Bestätigungsersuchen ab.

Umfassende Informationen sowie die erforderlichen Anträge zur Steuerberaterprüfung oder auch auf die Erteilung einer verbindlichen Auskunft finden Sie auf unserer Internetseite.

Die Antragstellung ist ab sofort nur noch über das bundesweite Antragsportal der Steuerberaterkammern möglich.

Zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die die schriftliche Prüfung digital ablegen, ein Laptop, eine Computermaus (voraussichtlich CHERRY MC 1000) und eine externe Tastatur (voraussichtlich CHERRY KC 1000 – deutsches Tastaturlayout) zur Verfügung gestellt. Näheres zu den Geräten finden Sie unter folgendem Link:

https://www.iqul.com/de/ueber-uns/fuer-kandidat-innen

Das Mitbringen weiterer (eigener) Geräte ist nicht gestattet; Taschenrechner sind hiervon ausgenommen (siehe Hilfsmittelerlass).

Der Aufgabentext wird ausschließlich in Papierform zur Verfügung gestellt.

Zur Sicherung der Daten wird ein eigenes Netzwerk mit eigener Speicherumgebung eingerichtet; die Eingaben werden fortlaufend gesichert.

Um Ihnen einen Einblick in die Prüfungsumgebung zu ermöglichen, ist unter folgendem Link ein Demoportal für die digitale Prüfungsumgebung eingerichtet:

https://demo-steuerberaterpruefung.q-examiner.com/client/

Durch einen Klick auf „Anmelden“ und „Bestätigen“ öffnet sich das Programm ohne Zugangsdaten. Ihre Eingaben auf dem Demoportal werden nicht zwischengespeichert und eignen sich auch nicht für die Anfertigung von Übungsklausuren. Es dient lediglich dazu, Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich mit der Prüfungssoftware vertraut zu machen.

Das Portal lässt sich nur mit dem Google Chrome Browser aufrufen.

Die Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung beträgt € 1.600. Die Zahlungsfrist (Ausschlussfrist) hierfür ist der 31. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen möchte.

Die Gebühren für die Verfahren nach dem Steuerberatungsgesetz gliedern sich wie folgt:

Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 300
Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung 1.600
Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft 300
Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung 300

Antrag auf Zulassung zur Prüfung in Sonderfällen
gem. § 37 a StBerG

300

Bei der Entrichtung der Gebühren auf das Konto der

Steuerberaterkammer Hamburg
bei der Hamburger Sparkasse
IBAN: DE12 2005 0550 1001 2231 46
BIC: HASPDEHHXXX

sind der Name und Vorname des Antragstellers sowie der jeweilige Verwendungszweck anzugeben.


07.08.2024
Steuerberaterprüfung: BStBK stellt Lösungsvorschläge für Klausuren aus vergangenen Jahren bereit

Der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist es durch intensive Gespräche mit der Finanzverwaltung gelungen, dass diese die Aufgabentexte zur Steuerberaterprüfung wieder veröffentlicht – beginnend mit dem Prüfungszeitraum 2021/2022. Ende Juni erschienen diese im Bundessteuerblatt. Passend dazu stellt die BStBK nun erstmals eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung auf ihrer Website zur Verfügung. Ein wichtiger Schritt, der künftigen Prüflingen die Vorbereitung auf die Steuerberaterklausuren erheblich erleichtert.

Die veröffentlichten Lösungsvorschläge umfassen die Klausuren „Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete (Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer)“, „Ertragsteuern“ und „Buchführung und Bilanzwesen“. Sie und die darin aufgeführte Bepunktung stellen aber nicht die offizielle Lösung aus dem Prüfungszeitraum 2021/2022 dar.

Auch in Zukunft stellt die Finanzverwaltung die Aufgabentexte mit einer Karenzzeit von zwei Jahren ab Beendigung des jeweiligen Prüfungszeitraums bereit und die Bundessteuerberaterkammer stellt unverbindliche Lösungsvorschläge zur Verfügung.

Die Lösungsvorschläge der BStBK sind unter www.bstbk.de verfügbar.