Steuerberaterprüfung – Wichtige Informationen

07.08.2024
Steuerberaterprüfung: BStBK stellt Lösungsvorschläge für Klausuren aus vergangenen Jahren bereit

Der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist es durch intensive Gespräche mit der Finanzverwaltung gelungen, dass diese die Aufgabentexte zur Steuerberaterprüfung wieder veröffentlicht – beginnend mit dem Prüfungszeitraum 2021/2022. Ende Juni erschienen diese im Bundessteuerblatt. Passend dazu stellt die BStBK nun erstmals eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung auf ihrer Website zur Verfügung. Ein wichtiger Schritt, der künftigen Prüflingen die Vorbereitung auf die Steuerberaterklausuren erheblich erleichtert.

Die veröffentlichten Lösungsvorschläge umfassen die Klausuren „Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete (Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer)“, „Ertragsteuern“ und „Buchführung und Bilanzwesen“. Sie und die darin aufgeführte Bepunktung stellen aber nicht die offizielle Lösung aus dem Prüfungszeitraum 2021/2022 dar.

Auch in Zukunft stellt die Finanzverwaltung die Aufgabentexte mit einer Karenzzeit von zwei Jahren ab Beendigung des jeweiligen Prüfungszeitraums bereit und die Bundessteuerberaterkammer stellt unverbindliche Lösungsvorschläge zur Verfügung.

Die Lösungsvorschläge der BStBK sind unter www.bstbk.de verfügbar.


Termine der Steuerberaterprüfungen 2024 – 2030

Die schriftlichen Prüfungen finden wie folgt statt:

2024
08. bis 10. Oktober

2025
07. bis 09. Oktober

2026
06. bis 08. Oktober

2027
05. bis 07. Oktober

2028
10. bis 12. Oktober

2029
09. bis 11. Oktober

2030
08. bis 10. Oktober

Die mündlichen Prüfungen finden regelmäßig im Folgejahr in der Zeit von Anfang Januar bis Anfang März statt.

Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung können erst ab dem 1. Januar des Prüfungsjahres gestellt werden. Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen möchte.

Beachten Sie bitte, dass Ihr Zulassungsantrag spätestens am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres bei der Steuerberaterkammer Hamburg eingegangen sein muss (Ausschlussfrist).

Die Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung beträgt € 1.250. Die Zahlungsfrist (Ausschlussfrist) hierfür ist der 31. Juli des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen möchte.

Die Gebühren für die Verfahren nach dem Steuerberatungsänderungsgesetz gliedern sich wie folgt:

Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 300
Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung 1.250
Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft 300
Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung 300

Antrag auf Zulassung zur Prüfung in Sonderfällen
gem. § 37 a StBerG

300

Bei der Entrichtung der Gebühren auf das Konto der

Steuerberaterkammer Hamburg
bei der Hamburger Sparkasse
IBAN: DE12 2005 0550 1001 2231 46
BIC: HASPDEHHXXX

sind der Name und Vorname des Antragstellers sowie der jeweilige Verwendungszweck anzugeben.

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