Prüfungsdetails

Die Anmeldefrist zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/-in endet am 30. September des jeweiligen Prüfungsjahres (Ausschlussfrist).

Für Prüfungswiederholer besteht bis 30.09.2025 die Möglichkeit, auf Antrag, die Wiederholungsprüfung nach altem Recht abzulegen. Hierfür reicht ein formloser Antrag, der zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in innerhalb der Anmeldefrist eingereicht wird.

Der schriftliche Teil der Prüfung Steuerfachwirt/-in 2024/25 findet am 11., 12. und 13. Dezember 2024 statt.
Hinweise für die Durchführung des schriftlichen Teils 2024/25 finden Sie hier.

Die mündliche Prüfung findet als Einzelprüfung statt.

Terminübersicht Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/-in:
schriftliche Prüfung 2025/26:  10., 11. und 12. Dezember 2025

 

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