Corona

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FAQs Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen FAQ-Katalog zur aktuell veröffentlichten Corona-Arbeitsschutzverordnung erstellt, den Sie hier finden. Dieser Katalog enthält unter anderem auch Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Homeoffice. Unter dem genannten Link finden Sie auch die veröffentlichte Verordnung.

Nachweis einer Gesellschafterliste und öffentliche Register für Corona-Hilfsprogramme

Wir möchten Sie auf die nachfolgenden, wichtigen Klarstellungen hinsichtlich der Eintragung in öffentliche Register und des Nachweises einer Gesellschafterliste für Corona-Hilfsprogramme aufmerksam machen, über die das BMWi – auf Nachfrage der Bundessteuerberaterkammer, informiert hat. 1. Zur Frage der „Beifügung” des Nachweises: Es ist ausreichend, wenn der entsprechende Nachweis dem prüfenden Dritten vorliegt, so dass er der Bewilligungsstelle auf deren explizite Anforderung hin übermittelt werden kann. Es ist nicht notwendig, den Nachweis bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung zu übermitteln oder ungefragt der Bewilligungsstelle zuzusenden. 2. Zur Frage des Zeitpunkts der Eintragung ins Transparenzregister: Soweit die Bewilligungsstelle einen Nachweis über die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse nicht bereits im Rahmen der Antragstellung anfordert, muss die Eintragung ins Transparenzregister spätestens zu dem Zeitpunkt erfolgt sein, zu dem die Schlussabrechnung vorgelegt wird. So lange die Bewilligungsstellen nichts anfordern, müssen also keine entsprechenden Nachweise hochgeladen oder verschickt werden.

Eintragungspflicht ins Transparenzregister für GbR’s bei Antragstellung für Corona-Hilfsprogramme
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) aktualisiert die Hinweise zur Offenlegung von Jahresabschlüssen. www.bundesjustizamt.de/ehug

 

FAQ-Kataloge

Informationen zur weiteren Unterstützung für Sie und Ihre Mandanten erhalten Sie auch unter den folgenden Links

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