Der Weg zum Steuerberater / zur Steuerberaterin

Zwei Wege führen zum/zur Steuerberater/in: Ein Hochschulstudium oder eine kaufmännische Ausbildung. Neben der einheitlichen Prüfung haben beide Wege gemeinsam, dass sie zugleich eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraussetzen.

Die Dauer der praktischen Tätigkeit hängt für Absolventen eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftwissenschaftlicher Fachrichtung davon ab, ob die Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vier Jahre oder weniger beträgt.

Hochschul- und Studienführer „Berufswunsch Steuerberater/in“ der Bundessteuerberaterkammer hier.

Inhalte der Steuerberaterprüfung

Zwei Wege führen zum/zur Steuerberater/in: Ein Hochschulstudium oder eine kaufmännische Ausbildung. Neben der einheitlichen Prüfung haben beide Wege gemeinsam, dass sie zugleich eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraussetzen.

Die Dauer der praktischen Tätigkeit hängt für Absolventen eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftwissenschaftlicher Fachrichtung davon ab, ob die Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs vier Jahre oder weniger beträgt.

Hochschul- und Studienführer „Berufswunsch Steuerberater/in“ der Bundessteuerberaterkammer hier.

Studium ab 8 Semester

Der Weg zum Steuerberater / zur Steuerberaterin ­­­­­­­– Regelstudienzeit mindestens vier Jahre

Nach einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren sind mindestens zwei Jahre berufspraktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) zu absolvieren. Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden.

Weitere Informationen zur Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen und zur Durchführung der Steuerberaterprüfung erteilen die Steuerberaterkammern

Studium bis 8 Semester

Der Weg zum Steuerberater / zur Steuerberaterin – Regelstudienzeit weniger als vier Jahre

Nach einem Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahren sind mindestens drei Jahre berufspraktischer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) zu absolvieren. Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden.

Weitere Informationen zur Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen und zur Durchführung der Steuerberaterprüfung erteilen die Steuerberaterkammern.

Kaufmännische Ausbildung

Der Weg zum Steuerberater / zur Steuerberaterin – Kaufmännische Ausbildung

Praktiker erfüllen unter folgenden Voraussetzungen die Zulassungsbedingungen für die Steuerberaterprüfung:

Der Bewerber muss einen Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung (z. B. Steuerfachangestellte/r) bzw. eine gleichwertige Vorbildung und eine achtjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in der Regel in einer Steuerberaterpraxis) im Anschluss an die Ausbildung nachweisen.

Wurde zudem erfolgreich die Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt abgelegt, verkürzt sich die geforderte Berufserfahrung von acht auf sechs Jahre. Auch für Beamte des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung oder vergleichbare Angestellte besteht nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung die Möglichkeit Steuerberater zu werden.

Zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden.

Weitere Informationen zur Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen und zur Durchführung der Steuerberaterprüfung erteilen die Steuerberaterkammern.

Staatsangehörige der EU/des EWR/der Schweiz

Der Weg zum Steuerberater / zur Steuerberaterin – Staatsangehörige der EU/des EWR/der Schweiz

Als Staatsangehöriger/e eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) als Deutschland, eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz stehen grundsätzlich zwei Wege offen, um deutscher Steuerberater zu werden:

In der Bundesrepublik Deutschland muss zusätzlich eine Eignungsprüfung in deutscher Sprache abgelegt werden, wenn ein Diplom vorliegt, das zur selbständigen Hilfe in Steuersachen im Mitgliedstaat oder Vertragsstaat berechtigt. Gleiches gilt, wenn der Zugang zum Beruf des Steuerberaters im Mitgliedstaat oder Vertragsstaat nicht reglementiert ist. Anderenfalls muss die Steuerberaterprüfung in der Bundesrepublik Deutschland abgelegt werden. Dabei sind auch von Staatsangehörigen der EU/des EWR/der Schweiz die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 36 StBerG zu erfüllen.

Mit der Eignungsprüfung wird die Befähigung nachgewiesen, den Beruf eines Steuerberaters auch in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß auszuüben.

Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt voraus:

  • Staatsangehöriger/e eines Mitgliedstaats der EU, eines Vertragsstaats des EWR oder der Schweiz
  • Diplom, das in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Deutschland, Vertragsstaat des EWR oder der Schweiz zur Hilfe in Steuersachen berechtigt. Als Diplom gelten alle Befähigungsnachweise, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU, Vertragsstaat des EWR oder der Schweiz von der zuständigen Stelle ausgestellt worden sind. Aus dem Diplom muss hervorgehen, dass der/die Bewerber/in ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium oder eine gleichwertige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, und dass der/die Bewerber/in aufgrund einer Bestätigung der zuständigen Stelle damit zur Hilfe in Steuersachen in dem EU-Mitglied-, dem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz berechtigt ist.
  • Ist der Beruf des Steuerberaters (Bewerber/in) in dem EU-Mitgliedstaat, dem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz nicht reglementiert, müssen ein mindestens dreijähriges erfolgreich abgeschlossenes Studium, das auf die Ausübung dieses Berufs vorbereitet, und danach eine dreijährige Berufstätigkeit nachgewiesen werden.

Weitere Informationen zur Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen erteilen die
Steuerberaterkammern.

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