Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen entsprechen schematisch den anderen Fortbildungen und unterscheiden sich nur in Detailfragen.

Zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/-in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • bei erfolgreich abgelegter Steuerfachangestellten-Prüfung: 1 Jahr praktische Tätigkeit,
  • bei abgeschlossenem 3-jährigen Hochschulstudium: 1 Jahr praktische Tätigkeit,
  • bei abgeschlossener gleichwertiger Berufsausbildung: 2 Jahre praktische Tätigkeit,
  • ohne entsprechende Berufsausbildung: 3 Jahre praktische Tätigkeit oder
  • Zulassung in besonderen Ausnahmefällen.

 

Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 16 Wochenstunden und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sin den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern zu entnehmen.

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