Für Ausbilder/-innen
Aktuelle Empfehlung für die Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr: 1.100,- €
2. Ausbildungsjahr: 1.200,- €
3. Ausbildungsjahr: 1.300,- €
Ab 01.08.2026 Empfehlung für die Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr: 1.200,- €
2. Ausbildungsjahr: 1.300,- €
3. Ausbildungsjahr: 1.400,- €
BonusTicket für Azubis
Seit dem 01.08.2020 gibt es ein BonusTicket für Auszubildende mit einem Ausbildungsplatz in Hamburg. Dieses BonusTicket für Azubis gibt es nur im Abonnement. Den Abo-Bestellschein erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hamburg. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Eine aktuelle Fassung des BBiG finden Sie hier.
Um Ihre/n Auszubildende/n die optimale Unterstützung und fachliche Begleitung durch die Ausbildung zu ermöglichen, bietet die DWS Steuerberater Medien GmbH verschiedene Seminare an. Das Angebot umfasst Seminar-Pakete für die verschiedenen Ausbildungsjahre, zu ausbildungsrelevanten Spezialthemen und zur gezielten Prüfungsvorbereitung. Nähere Informationen finden Sie direkt auf Internetseite von DWS.
Ausbildungsvertrag
Gemäß Berufsbildungsgesetz ist der Berufsausbildungsvertrag vor Beginn der Berufsausbildung abzuschließen und unverzüglich nach Abschluss bei der Steuerberaterkammer Hamburg zur Eintragung einzureichen. Dieser ist digital durch den “Ausbildungsvertrag online” zu fertigen.
Bitte reichen Sie zur Eintragung in das Ausbildungsregister folgende Unterlagen eingescannt per E-Mail an ausbildung@stbk-hamburg.de ein:
- der von allen Vertragspartnern unterzeichnete Berufsausbildungsvertrag
- den Antrag auf Eintragung
- ein ärztliches Attest, wenn der/die Auszubildende zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig ist
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses der vorangegangenen Schul- oder Berufsausbildung, wenn es sich um eine verkürzte Ausbildung handelt
Für die Nutzung müssen Sie sich – auch als Nicht-DATEV-Mitglied – einmalig registrieren; das Passwort, das Sie sich selbst geben, können Sie dann für alle weiteren Ausbildungsverträge nutzen. Eine weitere Registrierung ist nicht erforderlich.
Bitte achten Sie darauf, dass Vertragsdokumente, die noch als Musterexemplar gekennzeichnet sind und an die Steuerberaterkammer geschickt werden, nicht für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse berücksichtigt werden können!
Merkblatt für den Abschluss eines Berufsausbildungsverhältnisses
Berichtsheft in digitaler Form
Berichtsheft in digitaler Form (für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn vor dem 01.08.2023)
Anmeldeformular zur Berufsschule
Berufliche Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel
Lutterothstraße 78/80
20255 Hamburg
Telefon: 040 / 42 88 23 – 327
Telefax: 040 / 42 88 23 – 322
Info-Brief der Berufsschule für Ausbildungsbeginn 01.08.2025
Informationen der Berufsschule für Ausbilder
Die Prüfungen nach neuer Ausbildungsverordnung ab 01.08.2023
Prüfungsordnung
Ausbildungsverordnung – StFachAngAusbV
An der Abschlussprüfung können Auszubildende teilnehmen, wenn sie die Zwischenprüfung gemeistert haben. Folgende Bereiche sind Gegenstand der Zwischen- und in der Abschlussprüfung:
Zwischenprüfung §§ 6-10 StFachAngAusbV:
- Arbeitsabläufe organisieren (Prüfungszeit 45 Minuten)
- Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten (Prüfungszeit 75 Minuten)
Abschlussprüfung (schriftlicher Teil):
- Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten (Gewichtung 35 % – Sperrfach – Prüfungszeit 130 Minuten)
§ 13 N. 1 und § 18 Abs. 1 Nr. 1 StFachAngAusbV - Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten (Gewichtung 30 % – Prüfungszeit 110 Minuten)
§ 13 N. 2 und § 18 Abs. 1 Nr. 2 StFachAngAusbV - Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung 10 % – Prüfungszeit 60 Minuten)
§ 13 N. 4 und § 18 Abs. 1 Nr. 4 StFachAngAusbV
Abschlussprüfung (mündlicher Teil) § 13 N. 3 + § 16 Abs. 1 Nr. 1-9 StFachAngAusbV
Die mündliche Abschlussprüfung findet in folgendem Prüfungsbereich statt:
„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ § 16 Abs. 1 und 2 StFachAngAusbV
Nach § 16 Abs. 3 StFachAusbV besteht die mündliche Prüfung aus einer Gesprächssimulation (Rollenspiel).
Nach § 16 Abs. 4 StFachAusbV stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus unterschiedlichen Tätigkeiten nach § 16 Abs. 2 StFachAusbV zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.
Gemäß § 16 Abs. 5 StFachAusbV dauert die Gesprächssimulation höchstens 30 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wird gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 StFachAusbV mit 25 % bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses gewichtet.
Wann ist die Prüfung bestanden? § 18 Abs. 2 StFachAngAusbV
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 19 StFachAusbV – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Ergänzungsprüfung § 19 StFachAngAusbV
- Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
- Dem Antrag ist stattzugeben,
(1) wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
a) „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“
b) „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrech-
nungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ oder
c) „Wirtschafts- und Sozialkunde“,
(2) wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
(3) wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. Das Fach „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ ist Sperrfach.
- Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern
- Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Lernortkooperation (LOK)
Kennen Sie die Lernortkooperation? Sind Sie schon einmal zu einer Sitzung der Lernortkooperation eingeladen worden und haben sich gefragt, was das eigentlich ist? Eine Lernortkooperation ist die Weiterentwicklung des Ausbildertreffens an den Beruflichen Schulen und ist seit 2006 im Hamburgischen Schulgesetz verankert. Sie ist das elementare Gremium für alle ausbildenden Betriebe. Hier treffen sich Ausbildungsbetriebe einer Branche bzw. eines Berufes in der Regel einmal pro Schuljahr, um gemeinsam mit der Berufsschule über ausbildungsrelevante Themen zu sprechen.
Laut Gesetz soll die Lernortkooperation insbesondere
- an der Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsqualität mitwirken,
- betriebliches und schulisches Wissen gegenseitig nutzbar machen,
- die Ausbildungsinhalte zwischen Betrieb und Schule abstimmen,
- an der Ausgestaltung der Bildungspläne mitwirken,
- den Schulvorstand in strategischen Fragen, insbesondere bei der Ausrichtung und Organisation der Ausbildung und bei größeren Investitionsvorhaben, beraten,
- Kooperationen von Betrieben und Schulen vereinbaren,
- Zusatzqualifikationen und Förderangebote für einzelne Schülergruppen entwickeln, sowie
- die nähere Ausgestaltung der Organisationsformen des Berufsschulunterrichts unter Berücksichtigung der Vorgaben und der Erfordernisse des Gesamtsystems der beruflichen Schule vereinbaren.
Die Vorsitzende der Lernortkooperation ist Frau Steuerberaterin Sandra Bubat. Frau Bubat lädt in Kooperation mit der Schule zu den LOK-Sitzungen ein und legt gemeinsam mit der Schule die Tagesordnung fest. Natürlich ist sie auch an einem direkten Dialog interessiert und freut sich über Ihre Anregung.
Die Lernortkooperation kann Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden und ist für die ausbildenden Betriebe von besonderer Bedeutung, denn hier können Themen nicht nur besprochen, sondern auch abgestimmt werden. Diese Abstimmungen haben dann einen verbindlichen Charakter. Es ist deshalb von großer Wichtigkeit, dass Sie als Vertreter eines Ausbildungsbüros die Sitzungstermine Ihrer Lernortkooperation wahrnehmen. Nur so können Sie Ihre Interessen vertreten und gemeinsam mit den anwesenden Steuerberatern und der Berufsschule eine Lösung finden.
Protokoll der “LOK-Sitzung” vom 11.11.2024
Die nächste „LOK-Sitzung“ findet am 05.11.2025 statt.
Prüfungstermine
ZWISCHENPRÜFUNG
Die Zwischenprüfung im Frühjahr 2026 findet am 19.03.2026 statt.
ABSCHLUSSPRÜFUNG
Winter 2025/26
schriftlicher Teil am 17. und 18. November 2025
mündlicher Teil am 21. und 22. Januar 2026
Die Anmeldefrist endete am 13. Oktober 2025.
Die mündliche Prüfung findet als Einzelprüfung statt.
Sommer 2026
schriftlicher Teil am 21. und 22. April 2026
mündlicher Teil am 24. und 25. Juni 2026
Die Anmeldefrist endete am 16. März 2026.
Die mündliche Prüfung findet als Einzelprüfung statt.