Für Ausbilder/-innen

Aktuelle Empfehlung für die Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr:     1.100,- €
2. Ausbildungsjahr:    1.200,- €
3. Ausbildungsjahr:    1.300,- €

BonusTicket für Azubis
Seit dem 01.08.2020 gibt es ein BonusTicket für Auszubildende mit einem Ausbildungsplatz in Hamburg. Dieses BonusTicket für Azubis gibt es nur im Abonnement. Den Abo-Bestellschein erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hamburg. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.
Eine aktuelle Fassung des BBiG finden Sie hier.

Ausbildungsvertrag

Gemäß Berufsbildungsgesetz ist der Berufsausbildungsvertrag vor Beginn der Berufsausbildung abzuschließen und unverzüglich nach Abschluss bei der Steuerberaterkammer Hamburg zur Eintragung einzureichen. Dieser ist digital durch den “Ausbildungsvertrag online” zu fertigen.

Bitte reichen Sie zur Eintragung in das Ausbildungsregister folgende Unterlagen eingescannt per E-Mail an ausbildung@stbk-hamburg.de ein:

  • der von allen Vertragspartnern unterzeichnete Berufsausbildungsvertrag
  • den Antrag auf Eintragung
  • ein ärztliches Attest, wenn der/die Auszubildende zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig ist
  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses der vorangegangenen Schul- oder Berufsausbildung, wenn es sich um eine verkürzte Ausbildung handelt

Ausbildungsvertrag online

Für die Nutzung müssen Sie sich – auch als Nicht-DATEV-Mitglied – einmalig registrieren; das Passwort, das Sie sich selbst geben, können Sie dann für alle weiteren Ausbildungsverträge nutzen. Eine weitere Registrierung ist nicht erforderlich.

Bitte achten Sie darauf, dass Vertragsdokumente, die noch als Musterexemplar gekennzeichnet sind und an die Steuerberaterkammer geschickt werden, nicht für die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse berücksichtigt werden können!

Merkblatt für den Abschluss eines Berufsausbildungsverhältnisses

Berichtsheft in digitaler Form
Berichtsheft in digitaler Form (für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn vor dem 01.08.2023)

Anmeldeformular zur Berufsschule
Info-Brief der Berufsschule für Ausbildungsbeginn 01.02.2024
Informationen der Berufsschule für Ausbilder
Berufliche Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel
Lutterothstraße 78/80
20255 Hamburg
Telefon: 040 / 42 88 23 – 327
Telefax:  040 / 42 88 23 – 322

 

Lernortkooperation (LOK)

Kennen Sie die Lernortkooperation? Sind Sie schon einmal zu einer Sitzung der Lernortkooperation eingeladen worden und haben sich gefragt, was das eigentlich ist? Eine Lernortkooperation ist die Weiterentwicklung des Ausbildertreffens an den Beruflichen Schulen und ist seit 2006 im Hamburgischen Schulgesetz verankert. Sie ist das elementare Gremium für alle ausbildenden Betriebe. Hier treffen sich Ausbildungsbetriebe einer Branche bzw. eines Berufes in der Regel einmal pro Schuljahr, um gemeinsam mit der Berufsschule über ausbildungsrelevante Themen zu sprechen.

Laut Gesetz soll die Lernortkooperation insbesondere

  • an der Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsqualität mitwirken,
  • betriebliches und schulisches Wissen gegenseitig nutzbar machen,
  • die Ausbildungsinhalte zwischen Betrieb und Schule abstimmen,
  • an der Ausgestaltung der Bildungspläne mitwirken,
  • den Schulvorstand in strategischen Fragen, insbesondere bei der Ausrichtung und Organisation der Ausbildung und bei größeren Investitionsvorhaben, beraten,
  • Kooperationen von Betrieben und Schulen vereinbaren,
  • Zusatzqualifikationen und Förderangebote für einzelne Schülergruppen entwickeln, sowie
  • die nähere Ausgestaltung der Organisationsformen des Berufsschulunterrichts unter Berücksichtigung der Vorgaben und der Erfordernisse des Gesamtsystems der beruflichen Schule vereinbaren.

Die Vorsitzende der Lernortkooperation ist Frau Steuerberaterin Sandra Bubat. Frau Bubat lädt in Kooperation mit der Schule zu den LOK-Sitzungen ein und legt gemeinsam mit der Schule die Tagesordnung fest. Natürlich ist sie auch an einem direkten Dialog interessiert und freut sich über Ihre Anregung.

Die Lernortkooperation kann Ausschüsse und Arbeitsgruppen bilden und ist für die ausbildenden Betriebe von besonderer Bedeutung, denn hier können Themen nicht nur besprochen, sondern auch abgestimmt werden. Diese Abstimmungen haben dann einen verbindlichen Charakter. Es ist deshalb von großer Wichtigkeit, dass Sie als Vertreter eines Ausbildungsbüros die Sitzungstermine Ihrer Lernortkooperation wahrnehmen. Nur so können Sie Ihre Interessen vertreten und gemeinsam mit den anwesenden Steuerberatern und der Berufsschule eine Lösung finden.

Protokoll der “LOK-Sitzung” vom 11.10.2023

Prüfungstermine

ZWISCHENPRÜFUNG

Die Zwischenprüfung im Herbst 2023  fand am 5. Oktober 2023 statt.

Die Zwischenprüfung im Frühjahr 2024  findet am 21. Februar 2024 statt.


ABSCHLUSSPRÜFUNG

Winter 2023/24
schriftlicher Teil am 20. und 21. November 2023
mündlicher Teil 24. und 25. Januar 2024
Die Anmeldefrist endet am 23. Oktober 2023.
Die mündliche Prüfung findet als Einzelprüfung statt.

Sommer 2024
schriftlicher Teil am 23. und 24. April 2024
mündlicher Teil 26. und 27. Juni 2024
Die Anmeldefrist endet am 25. März 2024.
Die mündliche Prüfung findet als Einzelprüfung statt.

Themenkatalog der mündlichen Prüfung

 

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