Für Auszubildende
Der Beruf der Steuerfachangestellten ist ein interessanter, abwechslungsreicher und anspruchsvoller Ausbildungsberuf, der zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten bietet.
Karrieremöglichkeiten
- Fachassistent/-in Lohn und Gehalt (FALG)
- Fachassistent/-in Rechnungswesen & Controlling (FARC)
- Fachassistent/-in Land- und Forstwirtschaft (FALF)
- Fachassistent/-in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)
- Steuerfachwirt/in
- Steuerberater/in
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.
Eine aktuelle Fassung des BBiG finden Sie hier.
BonusTicket für Azubis
Seit dem 01.08.2020 gibt es ein BonusTicket für Auszubildende mit einem Ausbildungsplatz in Hamburg. Dieses BonusTicket für Azubis gibt es nur im Abonnement. Den Abo-Bestellschein erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hamburg. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Noteneinsicht online
Die aktuellen Prüfungsergebnisse werden nach Eingabe der Zugangsdaten angezeigt. Zur Noteneinsicht klicken Sie hier.
Prüfungstermine
ZWISCHENPRÜFUNG
Die Zwischenprüfung im Frühjahr 2026 findet am 19.03.2026 statt.
ABSCHLUSSPRÜFUNG
Winter 2025/26
schriftlicher Teil am 17. und 18. November 2025
mündlicher Teil am 21. und 22. Januar 2026
Die Anmeldefrist endete am 13. Oktober 2025.
Die mündliche Prüfung findet als Einzelprüfung statt.
Sommer 2026
schriftlicher Teil am 21. und 22. April 2026
mündlicher Teil am 24. und 25. Juni 2026
Die Anmeldefrist endete am 16. März 2026.
Die mündliche Prüfung findet als Einzelprüfung statt.
Die Prüfungen nach neuer Ausbildungsverordnung ab 01.08.2023
Prüfungsordnung
Ausbildungsverordnung – StFachAngAusbV
An der Abschlussprüfung können Auszubildende teilnehmen, wenn sie die Zwischenprüfung gemeistert haben. Folgende Bereiche sind Gegenstand der Zwischen- und in der Abschlussprüfung:
Zwischenprüfung §§ 6-10 StFachAngAusbV:
- Arbeitsabläufe organisieren (Prüfungszeit 45 Minuten)
- Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten (Prüfungszeit 75 Minuten)
Abschlussprüfung (schriftlicher Teil):
- Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten (Gewichtung 35 % – Sperrfach – Prüfungszeit 130 Minuten)
§ 13 N. 1 und § 18 Abs. 1 Nr. 1 StFachAngAusbV - Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten (Gewichtung 30 % – Prüfungszeit 110 Minuten)
§ 13 N. 2 und § 18 Abs. 1 Nr. 2 StFachAngAusbV - Wirtschafts- und Sozialkunde (Gewichtung 10 % – Prüfungszeit 60 Minuten)
§ 13 N. 4 und § 18 Abs. 1 Nr. 4 StFachAngAusbV
Abschlussprüfung (mündlicher Teil) § 13 N. 3 + § 16 Abs. 1 Nr. 1-9 StFachAngAusbV
Die mündliche Abschlussprüfung findet in folgendem Prüfungsbereich statt:
„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ § 16 Abs. 1 und 2 StFachAngAusbV
Nach § 16 Abs. 3 StFachAusbV besteht die mündliche Prüfung aus einer Gesprächssimulation (Rollenspiel).
Nach § 16 Abs. 4 StFachAusbV stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus unterschiedlichen Tätigkeiten nach § 16 Abs. 2 StFachAusbV zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.
Gemäß § 16 Abs. 5 StFachAusbV dauert die Gesprächssimulation höchstens 30 Minuten.
Dieser Prüfungsbereich wird gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 StFachAusbV mit 25 % bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses gewichtet.
Wann ist die Prüfung bestanden? § 18 Abs. 2 StFachAngAusbV
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 19 StFachAusbV – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Ergänzungsprüfung § 19 StFachAngAusbV
- Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
- Dem Antrag ist stattzugeben,
(1) wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
a) „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“
b) „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrech-
nungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ oder
c) „Wirtschafts- und Sozialkunde“,
(2) wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
(3) wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. Das Fach „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ ist Sperrfach.
- Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern
- Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in Hamburg zweimal jährlich statt.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet in Hamburg zweimal jährlich statt.
Musterklausuren zur Prüfungsvorbereitung finden Sie auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Niedersachsen. Klicken Sie hier.