Umschulung

Neben der klassischen Ausbildung gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer Umschulung den Ausbildungsberuf zum Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte zu erlernen. Eine Umschulung dauert regelmäßig zwei Jahre. Es gibt die überbetriebliche Umschulung und die betriebliche Umschulung.

Eine betriebliche Umschulung läuft ähnlich wie die duale Berufsausbildung ab. Der theoretische Teil der Umschulung ist der Besuch der Berufsschule, die praktischen Ausbildungsinhalte werden in der Kanzlei vermittelt.

Eine überbetriebliche Umschulung findet überwiegend in den Räumen der Maßnahmeträger statt. Der praktische Teil der Umschulung muss in einer Steuerberaterkanzlei durchgeführt werden.

Eine Umschulung kann bei berechtigtem Interesse auch in Teilzeit durchgeführt werden.

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen diesbezüglich ist Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Umschulungsprüfungsregelungen mit Beginn der Maßnahme ab 01.08.2023
Prüfungsordnung der Steuerfachangestellten mit Schulbeginn ab 01.08.2023

 

Für Umschulungsverhältnisse die vor dem 01.08.2023 begonnen haben gelten folgende Regelungen:
Umschulungsregelungen mit Beginn bis 31.07.2023
Prüfungsordnung der Steuerfachangestellten mit Schulbeginn bis 31.07.2023

 

Ihre Ansprechpartnerin

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